Freiwillige Zuwendungen erhalten die Hospizarbeit am Leben

Hospizarbeit ist weitgehend ehrenamtlich und lebt zu großen Teilen von freiwilligen Zuwendungen.
Wenn Sie als Stifter nachhaltig etwas bewegen oder erhalten, also bleibende Werte schaffen möchten, stellt eine Zustiftung oder Spende eine sinnvolle und auch steuersparende Maßnahme dar.

Für Zustiftungen, Spenden sowie Erbschaften oder Vermächtnisse sind wir stets sehr dankbar. Wir erbitten sie an:

Volksbank Cloppenburg
BLZ: 280 615 01
Konto: 80 000 700
IBAN: DE15 2806 1501 0080 0007 00
BIC: GENODEF1CLP

Zustiftungen bzw. Spenden können auf Wunsch auf dieser Seite veröffentlicht werden.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Die Einrichtung von Zustiftungen und Treuhandstiftungen wird vom Gesetzgeber gefördert und steuerlich sehr begünstigt. Gerade wenn Sie die Hospizarbeit im Landkreis Cloppenburg durch eine Zustiftung langfristig unterstützen möchten, beraten wir Sie gerne. Sie können über einen eigenen Stiftungsfonds Ihr besonderes Förderanliegen sichern oder sich für eine eigene Treuhandstiftung unter Ihrem eigenen Namen entscheiden. Denn Ihr privates Förderanliegen ist etwas ganz Besonderes – und wir von der Hospizstiftung für den Landkreis Cloppenburg e.V. helfen Ihnen, dieses Vorhaben zu realisieren. Das geht zügig und ganz unbürokratisch.

Wenn Sie mehr Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an:

Herrn Hans Antons
Hospizstiftung für den Landkreis Cloppenburg e. V.
Wilke-Steding-Str. 26
49661 Cloppenburg
Telefon +49 (0)4471 8509-140
Telefax +49 (0)4471 8509-139
info@hospizstiftung-clp.de